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   FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09   

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FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09 (https://dejure.org/2010,39304)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2010 - 2 K 2181/09 (https://dejure.org/2010,39304)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 2 K 2181/09 (https://dejure.org/2010,39304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebungsbefugnisse und Ermittlungsbefugnisse der Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Vergleich zu den Befugnissen der Finanzämter; Recht der Steuerfahndung zur Auskunftsverlangung zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Dritten zur Ermittlung unbekannter Steuerfälle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Dritten zur Ermittlung unbekannter Steuerfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AVAD 8 -, Zulässigkeit eines Sammelauskunftsverlangens, Nennung von VU, Sammelauskunft, mit der Steuererklärung säumige VV und VM, Recht auf informationelle Selbstbestimmung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht im Hinblick auf die besondere Gefährdung der sich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, entwickelt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1 ).

    Diese ist an das Steuergeheimnis gebunden, dessen Regelung in den §§ 30, 31 AO das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zu den gesetzlichen Maßnahmen zählt, die in die verfassungsrechtlich gebotene Richtung weisen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, a.a.O.).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 21. März 2002 - VII B 152/01, BFHE 198, 42 ; BStBl II 2002, 495 ).

    Die Anforderungen für die Einholung einer Sammelauskunft gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AO im Rahmen der Steuerfahndung gehen nicht über die Anforderungen hinaus, die der Steuerfahndung bei den Ermittlungen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auferlegt sind (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 21. März 2002 - VII B 152/01, BFHE 198, 42 ; BStBl II 2002, 495 ).

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1986 - VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359 und vom 24. März 1987 - VII R 30/86, BFHE 149, 404, BStBl II 1987, 484 ).

    Da hinsichtlich der zu erwartenden Mehrsteuern lediglich eine Prognose der Steuerfahndung erforderlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1986 - VII R 82/85, a.a.O.), kommt es nicht darauf an, ob in jedem Einzelfall auch tatsächlich eine höhere Steuer als im Schätzungsbescheid festgesetzt wird.

  • BFH, 24.03.1987 - VII R 30/86

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an ein Kreditinstitut über

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Für ein berechtigtes Auskunftsverlangen ist aber ausreichend, dass die Steuerfahndung im Rahmen einer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen zu führen vermag (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1986 - VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359 und vom 24. März 1987 - VII R 30/86, BFHE 149, 404, BStBl II 1987, 484 ).

    Dies gilt nicht nur für ein auf einen Einzelfall beschränktes Auskunftsersuchen, sondern im Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst lückenlosen Verhinderung von Steuerverkürzungen auch für Sammelauskunftsersuchen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. März 1987 - VII R 30/86, a.a.O.).

  • BFH, 22.02.2000 - VII R 73/98

    Auskunftsersuchen an Stromversorgungsunternehmen

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Die Beschränkung auf das Notwendigste ist - auch im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO ) - nicht fehlerhaft (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. Februar 2000 - VII R 73/98, BStBl II 2000, 366 ).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Diese Grenzen sind eingehalten, wenn das Auskunftsverlangen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheint, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18. Februar 1997 - VIII R 33/95, BFHE 183, 45 , BStBl II 1997, 499 ).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09
    Wie die Finanzämter kann daher auch die Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen die Beweiserhebungs- und Ermittlungsbefugnisse der §§ 93 ff. AO in Anspruch nehmen, wobei die Steuerfahndung bei ihrer Aufgabenerfüllung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewährleistung des Steueraufkommens von bestimmten Beschränkungen, die für die Finanzämter gelten, befreit ist (§ 208 Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz AO ), mithin also noch weiter gehende Befugnisse als die Finanzämter hat (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 15. Juni 2001 - VII B 11/00, BFHE 195, 40 , BStBl II 2001, 624 ).
  • FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12

    Abgabenordnung: Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens

    Denn im Freistaat Sachsen hat sich herausgestellt, dass Versicherungsvertreter, die Schätzungsbescheide gegen sich ergehen ließen, nach steuerstrafrechtlichen Ermittlungen erheblich mehr Steuern zu zahlen hatten, was durch an den Kläger gerichtete Einzelauskunftsersuchen aufgedeckt wurde (vgl. Sächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris; vgl. auch Dumke, in: Schwarz, AO, Stand: Februar 2010, § 208 Rz. 49, 51 m. w. N.).

    Dabei ist unerheblich, welche Gründe für eine Schätzung vorgelegen haben, da als ausreichender Anhaltspunkt für den Anlass jeweils die fehlende Steuererklärung genügt (so auch Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

    Denn die Versicherer haben gerade den Kläger ins Leben gerufen, um die entsprechenden Informationen zu sammeln (Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

    Im Streitfall sind danach das öffentliche Interesse an der gleichmäßigen Besteuerung und das Vertrauensverhältnis des Klägers zwischen seinen Mitgliedern sowie den Versicherungsvertretern und ihm sowie dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen (Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

    Dabei ist im Hinblick auf das von dem Kläger vorgebrachte Vertrauensverhältnis zu berücksichtigen, dass die erteilten Auskünfte durch den Beklagten nach § 30 AO zu behandeln sind (so schon Sächsisches FG, Urteil vom 27.05.2010, 2 K 2181/09, juris).

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